Eindeutige Identifizierung der Produktionsstätte (z. B. Land, Stadt, Straße, Gebäude (falls erforderlich)), vorgeschlagen über eine eindeutige Anlagenkennung (als „eindeutige Zeichenfolge“ zur Identifizierung von Standorten oder Gebäuden, die an der Wertschöpfungskette eines Produkts beteiligt sind oder von Akteuren genutzt werden, die an der Wertschöpfungskette eines Produkts beteiligt sind“, ESPR Art. 2(33))